Sicher haben viele den Traum vom eigenen Haus als lang gehegter Wunsch oder haben ihn sich bereits erfüllt. Dabei sollte nach Möglichkeit dieser Traum nicht platzen, sondern gut abgesichert sein. Denn davon kann man ausgehen, dass Risiken auch bei einem Gebäudebestand vorhanden sind. Jedoch geht es da weniger um die Risiken der Finanzierung, sondern mehr um die Risiken von Naturgewalten. Und genau für diese Risiken gibt es die Gebäudeversicherung, die in einem möglichen Schadensfall die existenzielle Sorge nimmt. Sicher haben auch Gebäudeversicherungen ihre Schattenseiten, denn nicht jedes Risiko wird an jedem Ort versichert. So sollte man bereits mit der Wahl des Bauplatzes eventuelle Risiken abklären, um seine Entscheidung nicht später bereuen zu müssen. Zusätzliche Risiken können zwar oft innerhalb der Gebäudeversicherung versichert werden, können aber dazu führen, dass sich der Beitrag enorm erhöht.
Auch besteht die Möglichkeit, dass eventuelle Risiken komplett von der Versicherung abgelehnt werden. Alltagsgefahren, die unter Umständen auftreten können sind jedoch im Basispaket im Regelfall enthalten. So sind Schäden aus Feuer, Wasser und Sturm durchaus versichert. Wenn man dann die heutigen meteorologischen Verhältnisse betrachtet, macht eine Gebäudeversicherung durchaus Sinn. Wer seinen Traum von den eigenen vier Wänden über eine Finanzierung erfüllen möchte, steht bereits schon vor dieser Versicherungsfrage, wenn es um die Finanzierung geht. Denn im Regelfall muss ein Bauherr bereits für den Darlehensvertrag eine Gebäudeversicherung vorweisen. In jedem Fall ist ein Hauseigentümer gut beraten eine Gebäudeversicherung abzuschließen, sie sollte nur optimal an die Anforderungen ausgerichtet sein.
Auch ein zukünftiger Hausbesitzer sollte sich im Vorfeld mit dem Thema Gebäudeversicherung beschäftigen. Hierbei ist nicht nur wichtig, dass der Versicherungsschutz auch für Nebengebäude besteht, und auch nicht ausschließlich für Wohngebäude anzuwenden ist. Auch gewerbliche Objekte und Industriegebäude sollten eine Gebäudeversicherung haben. Besonders wichtig ist, dass sich der zukünftige Eigentümer auch mit den Risiken auseinandersetzt, die eventuell für das Objekt zutreffen können. Denn so schön auch eine Gebäudeversicherung ist, sie deckt in vielen Fällen nicht alle Risiken ab. Zwar sind im Basispaket übliche Risiken enthalten, wozu unter anderen Schäden bei Feuer und Wasser sowie Sturm gehören, jedoch für Grundwasser trifft dies nicht zu. Solche Überlegungen können einen Hauskauf beflügeln, jedoch auch grundsätzlich infrage stellen. Daher ist es ratsam sich vor einem Kauf ausführlich über die individuellen Gegebenheiten genau zu informieren.
Sind die Risiken überschaubar und der Hauskauf steht an, sollte man noch wissen, dass auch neben den Gebäuden auch alle fest angebrachten Gegenstände versichert sind. Die Betonung liegt allerdings auf fest angebracht. So kann ein fest verklebter Teppichboden versichert sein, ein lose verlegter eben nicht. So sollte man sich auch für diese Fälle informieren, auch in wieweit eine Hausratversicherung die Lösung für alle anderen Risiken sein könnte. Bei einem Hauskauf geht der Versicherungsvertrag zur Gewährung einer durchgehenden Versicherung automatisch über auf den Käufer. Jedoch steht dem Käufer dann ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zu.
Hausratversicherung und Diebstahl
In der Hausratversicherung sind üblicherweise Einbruch, Diebstahl und bei einigen Policen auch ein Fahrraddiebstahl abgesichert. Innerhalb der Leistungen und der Umfang der Kostenrückerstattung gibt es zwischen den einzelnen Angeboten große Unterschiede. Die Leistungen der Hausratversicherung richten sich in der Regel nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei sollte die Versicherungssumme, im Fachjargon auch Deckungssumme genannt, mindestens so hoch angesetzt werden, so dass der gesamte Wert des eigenen Inventars komplett abgesichert ist. Nur so kann ein entstandener Schaden in vollem Umfang durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Schauen Sie sich vor Vertragsabschluss ganz genau die Details des Versicherungsumfanges an. Einige Policen einer Hausratversicherung deckt nicht den Neuwert des Inventars ab. So wird oft durch die Versicherung nur der Restwert der einzelnen Gegenstände in vielen Verträgen abgedeckt. In anderen Hausratversicherungen werden dafür ein Einbruch oder ein Diebstahl zu hundert Prozent von der Hausratversicherung erstattet. Diese 100 Prozent Erstattung bezieht sich dann sogar auf den Neuwert der geschädigten Gegenstände. Zu einen gewissen Prozentsatz werden auch oft Bargeld, Schmuck oder auch Kunstwerke (Gemälde) mitversichert. Einige Gegenstände sind nicht immer standardmäßig in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Dazu gehört zum Beispiel das eigene Fahrrad. Die einzelnen Leistungen lassen sich schnell durch einen Online Vergleich der Hausratversicherung miteinander vergleichen. In solch einem Vergleich können Sie ein Fahrrad direkt mit angeben und so ist dieses bei einem Vertragsabschluss sofort durch die vereinbarte Versicherungssumme mit abgesichert.